Das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) von 2014
Das Elektromobilitätsgesetz soll zunächst einmal die Ermächtigung schaffen, auf kommunaler Ebene Privilegierungen beim Parken, der Nutzung der Busspur und Zufahrt in Fußgängerzonen zu erlauben. Erste Voraussetzung ist die Umsetzung einer langjährigen Forderung des BSM, die einheitliche Kennzeichnung.
Abgesehen vom Inhalt bedeutet die Einführung eines Elektromobilitätsgesetzes ein deutliches Zeichen der Bundesregierung, diesem Sektor besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Möglichkeit E-Mobile rechtssicher zu privilegieren, ist ein erheblicher Fortschritt, selbst wenn es in der Praxis zunächst nur das Parken an Ladestationen legalisiert.
Zu Beginn des Jahres 2014 bekam das angekündigte Gesetz zur Elektromobilität erstmals Kontur durch Äußerungen des Verkehrsministers Alexander Dobrindt zum Regelungsgehalt. Im Frühsommer kursierten dann erste Referentenentwürfe, und im August schließlich wurden Verbände wie der BSM eingeladen, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Trotz konzertierter Stellungnahmen in Absprache mit anderen Umweltverbänden konnte der BSM nicht verhindern, dass der Entwurf im Wesentlichen unverändert vom Kabinett verabschiedet wurde.
- Stellungnahme des BSM (August 2014)
Der BSM hat einige Mängel des Gesetzes eruiert und unterbreitet eigene Verbresserungs-Vorschläge - 'Kennzeichen E' - Gemeinsame Erklärung mit BEM (April 2014)
- vom Kabinett am 24.09.2014 verabschiedete Fassung des EMoG
nahezu unverändert gegenüber dem Entwurf aus dem Juli 2014 - Referententwurf des Elektromobilitätsgesetzes vom 29. Juli 2014 mit Begründung
Zur besseren Übersicht haben wir hier die geplanten Regelung direkt mit der offiziellen Begründung der Vorschrift versehen - Entwurf der StVO-Änderungen (Kennzeichen E u.a.)
- EMoG-Entwurf als pdf
In der vollständigen Fassung sind neben dem Gesetzestext und allgemeiner und besonderer Begründung auch die Kalkulationen zu den Kosten enthalten.