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BMVI fördert kommunale E-Mobilität

Bis zum 6. Mai 2016 nimmt das Bundesverkehrministerium noch Anträge auf Fördermittel im Bereich "Kommunale Elektromobilitätskonzepte" entgegen. Das im Juni 2015 aufgelegte Programm soll vor allem Projekte unterstützen, die an Vorhaben aus den Modellregionen und Schaufenstern anschließen.

 

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 09. Juni 2015 unterstützt das BMVI die Erstellung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten mit dem Ziel, "die Kommunen in ihrer Funktion als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität zu unterstützen und damit eine signifikante Erhöhung der Fahrzeugzahlen zu erreichen." Soeben hat das BMVI über die NOW einen zweiten Aufruf zur Beteiligung veröffentlicht.

Gefördert werden unter 2.1.1.  die Beschaffung von ("in der Regel nicht weniger als fünf") Elektrofahrzeugen nebst Ladeinfrastruktur, die Erstellung von E-Mobilitätskonzepten, in denen "technische Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umweltnutzen von Maßnahmen zur gesamtsystemischen Integration der Elektromobilität in kommunale oder regionale Nachhaltigkeitsinitiativen bzw. -konzepte" dargestellt wird (lit. 2.1.2.) und Vorhaben in Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs (lit. 2.2.: Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte / Batterie & -komponenten / innovative Ladetechnologien / Vernetzung von Infrastruktur und Fahrzeug / Systemlösungen & Dienstleistungen / Elektrifizierung ÖPNV, Güterverkehr e.a.).

Die Förderquote liegt bei 80% für Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organiationen und 50% für Unternehmen und kommerzielle Konzepte im Bereich Ladeinfrastruktur und Car-Sharing. Maximale Fördersumme ist 100.000 EUR. Die Bearbeitung der Anträge obliegt dem Projektträger Jülich. Ansprechpartner dort sind Herr Dr. Stefan Höring, Tel. 030/20199 3166 und Fr. Dr. Sophie Haebel, Tel. 030/20199 532. Email-Anfragen können an folgende Adresse gesendet werden: ptj-erg5-emob@fz-juelich.de.