Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sektionen

Sie sind hier: Startseite / Nachrichten / Electrify BW schlägt Bonus-Malus-System vor

Electrify BW schlägt Bonus-Malus-System vor

Electrify BW e.V. und der Landesnaturschuzverband Baden-Württemberg haben ein Marktförderprogramm für Kraftfahrzeuge mit besonders niedrigen lokalen Emissionswerten entwickelt. Gegenüber den bisher vorgeschlagenen Lösungen werden mit dem Konzept keine zusätzlichen Mittel erforderlich, weil Förderung und Abgaben korrespondieren.

Electrify-BW e.V. Stuttgart, Landesnaturschutzverband Baden-
Württemberg e.V., Bundesverband Solare Mobilität e.V.

Ein Bonus-Malus-System abhängig von der Energieeffizienz
Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Einführung einer Bonus-Malus-Regelung bei der Neuzulassung von PKW vorgeschlagen. Fahrzeuge mit besonders niedrigen Emissionswerten und Energieverbräuchen sollen durch ein einmaliges Fördergeld bezuschusst werden, um die momentan noch höheren Preise dieser Fahrzeuge auszugleichen. Das Fördergeld soll vom Grad der Energieeffizienz abhängig sein.

Um die Finanzierung nicht dem allgemeinen Staatshaushalt aufzulasten ist eine Gegenfinanzierung vorgesehen. Diese sieht vor, dass Fahrzeuge mit steigendem CO2-Emissionswert beim Neukauf mit einer einmaligen Abgabe belegt werden. Die Abgabe soll emissionsabhängig sein.

Förderung wie auch Abgabe sind so dimensioniert, dass eine zwar spürbare Lenkungswirkung eintritt, aber in beiden Richtungen keine einschneidende Marktverzerrung entsteht. Eine kurzfristige Nachführung der Förderregeln in ¼-Jahres- bis Jahresschritten ist vorgesehen.

Ambitionierte Klimaziele der Industrienationen
Der durchschnittliche CO2-Grenzwert soll nach den Vorstellungen verschiedener Interessengruppen bis 2020 auf 80 Gramm pro Kilometer abgesenkt sein. Die EU hat sich für 2020 ein Ziel von 95 Gramm gesetzt (für 95% aller neuen PKW). Das entspräche einem Verbrauch von 4,1 Litern Benzin bzw. 3,6 Litern Diesel pro 100 km. Bis 2030 sollen die Werte abermals deutlich darunter liegen. Das G7-Treffen in Elmau im Juni 2015 hat die Weichen für ein eine postfossile Wirtschaft bis Mitte des Jahrhunderts gestellt.

Als offizielles Ziel der Bundesregierung wird immer noch ein (teil-)elektrischen Fahrzeugbestand von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 genannt. Dieses Ziel der Bundesregierung, so unerreichbar es heute erscheint, ist nicht einmal besonders ehrgeizig: Es entspräche gerade einmal 2,3 % aller Fahrzeuge.

Hauptgrund für die zögerliche Nachfrage ist - neben einer immer noch sehr spärlichen Auswahl an Modellen -  vor allem der Preis der wenigen tatsächlich verfügbaren Low- und Zero-Emission-Modelle. Potentielle Kunden betrachten den Preis als zu hoch und befürchten Nachteile beim Betrieb des eAutos.

Wenn aber in Deutschland aus Steuergeldern Anschaffungskosten für (private) Fahrzeuge finanziert werden sollen, muss eine Gegenfinanzierung angeboten werden. Ziel sollte es sein, bei der Kaufentscheidung für ein neues Kfz „steuernd“ einzugreifen, da hauptsächlich in diesem Augenblick das Verbrauchsszenario für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs festgelegt wird.

Für die notwendige Markt-Anschub-Finanzierung für verbrauchsarme, post-fossile Autos bietet es sich daher an, ein Bonus-Malus-Modell zu entwickeln. Ziel ist es, in den Kfz-Markt ein regulierendes Element zum Interessenausgleich von Kunden konventioneller Fahrzeuge und Kunden energie-innovativer Fahrzeuge einzubringen.

Fahrzeugkategorien
Der Fahrzeugmarkt wird dazu in drei Kategorien eingeteilt:

1. Die konventionellen Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von momentan über 100 g CO2/km

Diese Fahrzeuge folgen einem tradierten Setting: sie sind relativ groß und verfügen über eine hohe installierte Leistung. In der Regel sind sie im Verhältnis zur tatsächlichen Hauptnutzung überdimensioniert. Für diese Fahrzeuge wird beim Neuwagenkauf eine CO2-emmissionsabhängige Abgabe an ein Sonderkonto der KFZ-Steuerverwaltung (bewirtschaftet vom Hauptzollamt) fällig. Vorgeschlagen wird hier eine Abgabe von 20 Euro je Gramm CO2/km über dem Startwert von 100 g.

2. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 100 g CO2/km und einem lokalen Gesamt­energieverbrauch von mehr als 30 kWh/100 km

Diese Fahrzeuge gelten heute als emissionsarm, haben häufig einen Hybrid-Antrieb und sind ohne wesentliche Einschränkungen (z.B. in der Reichweite) nutzbar. Auch immer mehr konventionelle Fahrzeuge der unteren Klassen fallen mittlerweile in diese Kategorie. Für diese Fahrzeuge wird keine Abgabe erhoben, sie bekommen aber auch keine Förderung.

3. Besonders effiziente Fahrzeuge

Fahrzeuge mit einem lokalen Gesamtenergieverbrauch von z.B. unter 30 kWh/100 km werden mit einer Zulage beim Fahrzeugkauf gefördert. Die Höhe der Förderung hängt von der Energieeffizienz des Fahrzeugs ab. Als Verbrauch werden alle zur Mobilität notwendigen Energieformen zusammengerechnet (betrifft vor allem Hybrid-Fahrzeuge). Der Umrechnungsfaktor für fossile Kraftstoffe in kWh beträgt 10,9 kWh/l.

Bei einem zertifizierten Gesamtverbrauch von 30 kWh/100 km erhält der Käufer eine einmalige Basis-Zulage von z.B. 2.500 Euro. Je kWh, die das Fahrzeug weniger als dieser Normverbrauch benötigt, erhöht sich die Förderung um z.B. 200 Euro. Damit wird beispielsweise ein Elektrofahrzeug mit einem Verbrauch von 20 kWh/100 km mit 4.500 Euro gefördert, bei 10 kWh/100 km bekäme der Käufer eine Zulage von 6.500 Euro.

Förderfähig sollen nur Fahrzeuge sein, die ohne Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen können und mindestens zwei Sitzplätze bieten. Der Fördersatz wird auf 25% des Basis-Listenpreisesbegrenzt, um eine Überförderung einzelner Fahrzeugtypen zu vermeiden.

Eine Weiterentwicklung hinsichtlich einer Nutzlastkomponente, damit auch energieeffiziente Lieferwagen und Mehrpersonen-PKW gefördert werden können, wird angestrebt.

Damit diese Förderung auch im Bereich gewerblicher Fuhrparks mit persönlicher Nutzung (Dienstwagen) attraktiv ist, könnte der steuerlich relevante Brutto-Listenpreis um den Betrag der Förderung reduziert werden.

 

Für Rückfragen zu diesem Konzept stehen zu Verfügung:

Stefan Krüger, Stefan.krueger@electrify-bw.de von electrify BW und

Gerhard Bronner, gerhard_bronner@t-online.de, Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.

abgelegt unter: ,