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Verkehrsausschuss berät EMoG

Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat am 4.2. in einer öffentlichen Anhörung das Elektromobilitätsgesetz diskutiert. Neben Sachverständigen vom VDA, VDV, IG Metall und anderen stellten sich Prof. Kargermann von der NPE und Kurt Sigl vom BEM den Fragen der Abgeordneten. Eine Diskussion über inhaltliche Änderungen erlaubte die Veranstaltung allerdings nicht.

 

Sieben Sachverständige, darunter Prof. Henning Kargermann von der NPE und Kurt Sigl vom BEM, wurden zu Detailfragen des Gesetzes befragt. Während die Ausschussmitglieder der Regierungsparteien angeführt von Steffen Bilger (CDU) und Andreas Rimkus (SPD) ihren Entwurf durch die Ausführungen der Experten bestätigt sehen wollten, zeigten sich die Oppositionspolitiker - vor allem Stephan Kühn (Grüne) und Thomas Lutze (Linke) - naturgemäß kritischer. Die Zuschauerränge im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüdershauses waren gut besetzt, eine Beteiligung an der Anhörung aber nicht vorgesehen.

Als Vertreter der Elektromobilität war damit Kurt Sigl der gefragteste Sachverständige. Er gab sich wie schon in der Stellungnahme des BEM sehr kämpferisch. Das EMoG komme viel zu spät und greife zu kurz. Bei der Batterietechnik etwa sei man "Welten zurück". Positiv fiel aus Sicht des BSM auf, dass Sigl die intermodale Mobilität zum Ideal erklärte und nicht etwa die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs: "Die Elektromobilität ist nur sinnvoll bei Verwendung erneuerbarer Energien." Außerdem unterstützte Sigl die Forderung der Grünen, die öffentliche Hand bei der Beschaffung eigener Fahrzeuge stärker auf elektrische Fahrzeuge zu verpflichten. Diese Forderungen kann der BSM nur unterstützen.

Demgegenüber hatte Dr. Kay Lindemann vom VDA nur sehr wenig Redezeit, was angesichts der 'elektrischen' Aktivitäten deutscher Hersteller zwar konsequent war. Aber der Einfluss des Verbandes der OEMs auf das Gesetz führte erst zu den zahlreichen Bedenken auch des BSM. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen war durch Martin Schmitz vertreten, dem intermodale Mobilität offenbar wenig einleuchtete. Die Schnittstellen der Verkehrsträger weien zwar zu verbessern, aber mit Straßen- und U-Bahnen sei der ÖPNV bereits elektromobil, und die ersten E-Busse gebe es auch schon. Außerdem komme eine Freigabe der Busspur für seine Mitgliedsunternehmen nicht in Frage - der einzige vom VDV vorab schriftlich geäußerte Kritikpunkt.

DIe Elektromobilität steht zum ersten Mal explizit im Zentrum eines Gesetzes. Für viele Zuhörer der Branche war die Anhörung eines Fachausschusses daher ein ganz neues Erlebnis. Formalia wie etwa die Geltungsdauer haben in der öffentlichen Wahrnehmung keine Rolle gespielt. In der Anhörung aber gab zu diesem Detail ebenso Rückfragen an Timm Fuchs vom Deutschen Städte- und Gemeindebund wie zu den - bezüglich des EMoG ziemlich entlegenen - Arbeitsmarkt-Effekten, die von IG Metall-Vorstand Wolfgang Lemb mit 30.000 zusätzlichen Stellen kalkuliert wurde einschließlich Batteriefertigung.

Kein Interesse an der Panamera-Klausel
Der geplante Geltungsbereich des Gesetzes für Plug-in-Hybride mit mindestens 30 km elektrischer Reichweite wurde weithin als Einknicken vor der Industrie gebrandmarkt. In der schriftlichen Stellungnahme des VDA heißt es dazu: "Höhere Mindestreichweite erfordert größere Batterien mit den damit verbundenen Kosten und Gewichtserhöhungen und verlangsamt dadurch die Marktdurchdringung. Daher liegt das Optimum für die C02-Reduktion bei einer Reichweite von 25 km." Diese Argumentation überzeugt nicht.

In der Anhörung kam diese Panamera-Klausel nicht mehr zur Sprache, obwohl sich zahlreiche Organisationen, darunter auch der BSM und der BEM massiv dagegen ausgesprochen hatten. Auch die Abgeordneten der Linken, die sich besonders engagiert zeigten und ausdrücklich auf die in der Gesetzesbegründung ausgeführte CO2-Reduktion hinwiesen, ließen diesen Punkt außer acht. Dabei sprächen durchaus auch soziale Gründe dafür, die hybriden Porsche 918 Spyder oder Mercedes S 500 von den Segnungen des EMoG auszuschließen.

Die offizielle Pressemeldung des Bundestages finden Sie hier...