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Förderrichtlinien für die "Schaufenster Elektromobilität" veröffentlicht

Die vier beteiligten Ministerien (BMWi, BMVBS, BMU und BMBF) haben die Richtlinien veröffentlicht, nach denen die nächste Tranche der für die "Schaufenster Elektromobilität" vorgesehenen Fördergelder ausgereicht werden sollen.

 

Am 11. Oktober haben vier beteiligte Ministerien die Richtlinien veröffentlicht, nach denen die "Schaufenster Elektromobilität" gefördert werden sollen. Die Ministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) und Bildung und Forschung (BMBF) wollen erreichen, dass Deutschland Leitanbieter in diesem Bereich wird. In drei bis fünf Großprojekten soll der Öffentlichkeit die Elektromobilität nahe gebracht werden unter Weiterentwicklung der Erfahrungen mit den Modellregionen. Die Zahl der geförderten Projekte wird sich nach der Qualität der Projektskizzen richten.

Beabsichtigt ist ein "innovativer Wettstreit" der Projekte: "Es sollen innovative Technologien eingesetzt, das Zusammenspiel der Teilaspekte des Gesamtsystems Elektromobilität (Dreiklang: Energiesystem − Elektrofahrzeug − Verkehrssystem) untersucht, offene Fragestellungen (z.B. zu Kundenerwartungen, Infrastrukturanforderungen, Umwelt- und Klimawirkungen) adressiert und tragfähige Geschäfts- und Mobilitätsmodelle als Grundlage für den Gesamtmarkt (weiter-) entwickelt und etabliert werden."

Die Richtlinien zählen einige Merkmale auf, die diese Projekte erfüllen müssten:

  • Kooperationen, die die gesamte Wertschöpfungskette darstellen
  • räumlich geschlossene Systeme, um Nutzerverhalten und Kundenwünsche ermitteln zu können
  • intensive Öffentlichkeitsarbeit
  • Erprobung neuer Technologien
  • strategische Beiträge zu Ausbildung und Qualifizierung
  • Anwendung von einheitlichen Standards
  • Einbindung von verkehrs- und stadtplanerischen Aspekten hinsichtlich Infrastruktur und Flächennutzung
  • Verknüpfung mit bestehenden Verkehrsangeboten (Intermodalität)
  • Netzintegration und IKT
  • Beitrag zum Umweltschutz
  • Initiativen zur flottenweisen Beschaffung von Elektromobilen
  • Entwicklung und Erprobung von Geschäftsmodellen zur Steigerung der Rentabilität
  • grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch
  • Die Förderungen werden gezahlt an bevorzugt private Forschungseinrichtungen oder an KMUs, also kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Angestellte oder maximal 50 Mio. EUR Umsatz p.a. In Ausnahmefällen können auch Städte, Gemeinden oder andere Gebietskörperschaften die Förderung erhalten. Die Zusammenarbeit mit einer solchen ist aber notwendig für die Bewilligung der Zuwendung.

    Ablauf des zweistufigen Verfahrens:

    24.11.2011......Einsendeschluss für Anmeldungen (s.u.) und Rückfragen zu den Richtlinien an die GGEMO (info@ggemo.de)

    01.12.2011......Kolloquium zur Beantwortung der Rückfragen (Berlin)

    16.01.2012......Einsendeschluss für Projektskizzen (erste Stufe)
    (max. 15 Seiten Din A4 als pdf zzgl. Datenblätter und geforderte Anlagen) bis 16.01.2012 an die GGEMO; eine empfohlene Gliederung ist in den Richtlinien unter 7.1.1. a) formuliert. Dort finden sich unter g) auch die Kriterien, nach denen eine Fachjury die Vorschläge evaluiert.

    Februar 2012..Beratung der Fachjury über eingereichte Projektskizzen, ggf. ergänzende Hinweise oder Vorschläge zur Verbindung von Projekten

    März 2012......Entscheidung der Fachjury

    Die gekürten Projektskizzen können danach zur Förderung eingereicht werden (zweite Stufe). Für die Abwicklung der Fördermaßnahme werden die beteiligten Ministerien  einen Projektträger erst noch benennen.

    Den kompletten Text der Förderichtlinien finden Sie hier...