Die Elektromobilität wird Gesetz
Der Erfolg der Elektromobilität lässt sich auch daran ablesen, dass der Gesetzgeber die Materie entdeckt hat. Neben technischen Normungsverfahren, die wesentlich von Industrie und Forschung betrieben werden, sieht das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EMoG) Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und vielen anderen Gesetzen vor.
Der BSM hat das Gesetz seit Übersendung des ersten Entwurfs gemeinsam mit anderen Umweltverbänden im BEE umfassend kommentiert. Die Hinweise wurden leider kaum berücksichtigt.
ELEKTROMOBILITÄTS-GESETZ (2014) |
LADEINFRASTRUKTUR-VERORDNUNG (2015) |
KAUFPRÄMIE (2016)
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Das Elektromobilitätsgesetz soll zunächst einmal die Ermächtigung schaffen, auf kommunaler Ebene Privilegierungen beim Parken, der Nutzung der Busspur und Zufahrt in Fußgängerzonen zu erlauben. Erste Voraussetzung ist die Umsetzung einer langjährigen Forderung des BSM, die einheitliche Kennzeichnung. Mit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift kann dies seit dem 22.09.2015 bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. |
Schon der Referenten-Entwurf einer Ladesäulenverordnung lief den Bemühungen des BSM um Interoperabilität zuwider. Bereits eingeführter Systeme, die bereits Hunderte Elektromobilisten nutzen, werden ausgegrenzt. Weitere Kritikpunkte waren u.a. frühzeitige kostenpflichtige Anmeldungen und unsachgemäße Festlegungen. Im verabschiedeten Gesetz waren einige Details zwar korrigiert oder offen geblieben. In den andauernden Verhandlungen zur endgültigen Umsetzung der EU-Richtlinie bis November 2016 arbeitet auch der BSM vor allem an einer Erleichterung für bestehende Ladeinfrastruktur-Systeme. |
Nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung Anfang Mai 2016 mit den größten deutschen Automobilkonzernen geeinigt, den Kauf elektrischer Pkw mit 4.000,- € (hybride mit 3.000,-€) zu unterstützen. Vor der Umsetzung durch das BAFA, das schon die Umweltprämie (vulgo Abwrackprämie) ausgereicht hat, sollten nach Ansicht des BSM noch der Geltungsbereich geklärt werden. Auf der angekündigten Positivliste sind jedenfalls weder Zweiräder noch Leichtfahrzeuge zu erwarten. |