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Satzungsänderungen | MV'21

Wegen der Pandemie-Beschränkung führen wir die Mitgliederversammlung als Videokonferenz durch. Die Tagesordnung der für 2020 geplanten Versammlung sind darin berücksichtigt. Sollte jemand an der Teilnahme interessiert, aber aus technischen Gründen daran gehindert sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Wir bemühen uns um eine Lösung, ggf. erfolgt die Teilnahme dann nur telefonisch.

Um keinerlei Beschränkungen hinsichtlich Teilnehmerzahl und Dauer zu unterliegen, werden wir die Mitgliederversammlung online abhalten. Den Link hierzu versenden wir am Abend vor der Versammlung, um die Gefahr des Missbrauchs zu verringern. Wer hierzu noch Hinweise hat, kann diese gern an uns richten.

Bis Ende 2021 wurde das Vereinsrecht gelockert, um Vereinen die Einberufung ihrer Mitgliederversammlung per Video zu erlauben. Alternativ könnten Beschlüsse zwar auch außerhalb der Versammlung gefasst werden; allerdings wäre ein Quorum von 50% aller stimmberechtigten Mitglieder zur Gültigkeit der Abstimmung notwendig. Damit wir über diese Optionen auch über die Zeit der Corona-Beschränkungen hinaus verfügen, schlagen wir der Versammlung nachstehende Satzungsänderungen vor, die den aktuellen gesetzlichen Erleichterungen entsprechen: Der § 8 Abs. 4 der BSM-Satzung

"Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt."

wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

"Sie kann als Präsenzveranstaltung oder als Videokonferenz abgehalten werden."

Außerdem wird in § 8 ein zusätzlicher Abs.8 eingefügt mit dem Text:

"Die Mitglieder können über einzelne Fragen außerhalb der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren per e-Mail abstimmen. Für die notwendigen Mehrheiten gelten die Anforderungen aus § 8 Abs. 7. Die Abstimmung ist nur bindend, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder ihr Votum abgegeben haben."

(hier geht es zur vollständigen Satzung)