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Mitgliederversammlung 2021

 

 

Freitag, 26.02.2021
14 bis ca. 17 Uhr

online via reventix.de
<BSMxMVx20210226>

VERTRETUNG
Es ist möglich, dass nicht teilnehmende stimmberechtigte Mitglieder andere Mitglieder zur Teilnahme an Abstimmungen schriftlich bevollmächtigen. Dabei darf ein Mitglied allerdings nur zwei delegierte Stimmen vertreten (§8 der Satzung). Das erforderliche Formular (s. S.4) ist verfügbar unter
www.bsm-ev.de/events/dateien/Vollmacht_Stimmenabgabe und muss vor Beginn der Versammlung beim BSM eingehen.

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung &
    Beschlussfähigkeit der Versammlung
  3. Wahl von Versammlungsleiter & Protokollführer
  4. Bericht des Vorstands einschließlich eines Kassenberichts
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Wahlen zum Vorstand
  7. Verbändeintegration BEE / Zusammenschluss mit BEM
  8. Verschiedenes
  9. Schluss und Verabschiedung

 

 

BERICHT DES VORSTANDS wurde den angemeldeten Teilnehmern vor Beginn der Versammlung per e-mail übermittelt veröffentlicht.

VORSTANDSWAHLEN müssen turnusmäßig in der Versammlung erfolgen. Kandidaturen sind noch in der Versammlung möglich.

SATZUNGSÄNDERUNGEN sind ratsam, um auch künftige Mitgliederversammlungen als Videokonferenz durchführen zu können. Nur bis Ende 2021 wurde das Vereinsrecht gelockert, um Vereinen die Einberufung ihrer Mitgliederversammlung per Video zu erlauben.

VERBÄNDE-INTEGRATION IM BEE: Der Bundesverband Windenergie und der Fachverband Biogas, die z.Z. auch die Geschäftsführer des BEE stellen, betreiben seit einiger Zeit die Eingliederung seiner Fach- und Landesverbände in einen einheitlichen Verband für erneuerbare Energien mit dem Ziel, bürokratische Querschnittsaufgaben wie Personal- und Mitgliederverwaltung etc. zu bündeln, aber auch durch gemeinsames Agieren das politische Gewicht zu erhöhen.