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Vorfahrt für e2räder

In der Verkehrspolitik müssen e2räder Vorrang erhalten vor Maßnahmen, die dem motorisierten Verkehr zugute kommen. Alle Infrastrukturmittel sollten gleichmäßig verteilt werden; dann müssten Stadtplaner Phantasie entwickeln, wie die vielen Millionen verwendet werden können.

Ein Vorrang des 2rad-Verkehrs wird in vielen Kommunen angestrebt. Die Umsetzung gestaltet sich langwierig, besonders wenn anderen Verkehren - ÖPNV, MIV, Fußgängern - Verkehrsraum mühsam abgerungen werden muss. Auch ist der Kanon der Maßnahmen häufig zu klein. Manchmal  kann nicht mehr als die Instandsetzung vorhandener Radwege erreicht werden.

Der Bogen muss größer geschlagen werden. Wenn beispielsweise für jeden Euro, der für den Kraftverkehr ausgegeben wird, auch einer oder auch nur 50 Cent für den 2rad-Verkehr ausgegeben werden müssen, hätte eine Kommune jede Menge Mittel zur Verfügung, die an der richtigen Stelle eingespart würden.

Üblicherweise wird die Perspektive vermittelt, die aktuell bestehenden Berechtigungen des Autos seien ein Naturgesetz ähnlich der Schwerkraft. Aber das Gegenteil ist der Fall. Mit den ersten Autos wurde das Bweseislastprinzip auf den Kopf gestellt: bei einem Unfall musste nicht der Autofahrer, sondern der andere Verkehrsteilnehmer sein vorschriftsmäßiges verhalten beweisen. Auf derselben Linie liegt die Einstellung vieler Autofahrer, ihnen müsse die Fahrt von Tür zu Tür, von der eigenen Wohnungstür bis direkt vor das Büro ermöglicht werden. Die Straßen wurden hierfür eingerichtet.

Entsprechend mühselig ist es, bei bestehenden Straßen eine Richtungsfahrbahn oder die Parkplätze in einen 2radweg umzuwidmen, oder sie zur Einbahnstraße, zur Sackgasse oder eben zur Fahrradstraße zu machen. Selbst Anlieger betrachten den MIV als Gewinn, etwa weil sie ein Einzelhandelsgeschäft oder Gastronomie betreiben.

Der MIV führt im Übrigen zu gesundheitlichen Schäden nicht nur durch Abgase, sondern auch durch Unfälle. Als Verkehrsteilnehmer mit einer Tonne bewegter Masse für 75 kg Mensch stellen sie eine völlig unverhältnismäßige Gefahr dar, jedenfalls wo sie den verwendeten Raum mit anderen teilen, die keine 1000 kg Blech schützt.