Fördertopf für Ladeinfrastruktur geöffnet
"Der Aufbau eines bedarfsgerechten, flächendeckenden und nutzerfreundlichen Netzes an Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ist eine der entscheidenden Bedingungen für den Erfolg der Elektromobilität." So steht es in der Förderrichtlinie des Verkehrsministeriums zum Aufbau der Ladeinfrastrukur. Ziel dieser ersten Antragsphase ist es auch, "Marktnachfrage und die Investitionsbereitschaft" zu analysieren. Die Interessen von Unternehmen, Stadtwerken, Herstellern oder Flottenbetreibern werden bei folgenden Aufrufen berücksichtigt.
Die Vergabe-Richtlinien sind relativ offen formuliert. Viele Bestimmungen enthalten lediglich eine Deckelung etwa zur regionalen Verteilung, zu förderfähigen Kosten je Ladepunkt oder Maximalsumme je Unternehmen. Verpflichtend ist natürlich die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie der LSV, die Anschlüsse Typ 2 für 'normales' Laden und CCS für Schnellladung vorschreibt. Außerdem sollten geförderte Ladepunkte rund um die Uhr und auch ad-hoc-Kunden verfügbar sein.
Vor weitere Antragsphasen sollten einige Details nachgebessert werden. Vorbehaltlich der Änderungen, die die beteiligten Stellen selbst vornehmen, weist der BSM darauf hin, dass eine niederkomplexe Ausstattung vorgehalten werden muss. Nicht nur e2räder, sondern auch LEVs laden an Schukodosen mit 3,7 kWh.
Fragen zur Förderrichtlinie bei der BAV unter
Tel.-Nr. 04941 - 602 - 555 oder
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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