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Der Sommer kann kommen | eKFV

Rechtzeitig zum Frühling bringt Verkehrsminister Andreas Scheuer die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf den Weg. Hersteller, Händler und Verleiher der Fahrzeuge freuen sich über Rechtssicherheit, auch wenn das Gesetz weiterhin zu stark eingreift und eSkateboards, Monowheels und Hoverboards weiterhin nicht berücksichtigt. Für diese kündigt das BMVI eine Sondergenehmigung an. Aber auch die Kritik wird wieder laut nicht nur im Kampf um öffentlichen Raum, sondern auch am Verfahren.

Im Dezember 2018 trafen sich in Berlin knapp 200 Menschen aus ganz Deutschland, um für die Zulassung elektrischer Kleinstfahrzeuge zu demonstrieren (Foto mb/BSM)

Wie auch immer man das Engagement der Bundespolitik in Sachen Elektromobilität einordnet, unterhalb vom Auto fand sie bisher nicht statt. Der Siegeszug des Pedelec vollzieht sich ohne staatliche Eingriffe wegen der Attraktivität des Fahrzeugs und sehr zum Nutzen der Umwelt. Alles was kleiner ist als ein Fahrrad heißt Sportgerät oder Spielzeug, auch wenn es mit einem Motor ausgestattet wird. Das Segway ist verkehrsrechtlich eine Mobilitätshilfe, für elektrifizierte Tretroller (eScooter) oder Skateboards oder gar ein einzelnes Rad mit Fußbrettern links und rechts fehlte es bislang an einer Regelung.

Immerhin hatte das Verkehrsministerium nach 18 Monaten das Gutachten des Bundesamts für Straßenverkehr (BASt) aus der Schublade geholt, das den - hinsichtlich der Technik mittlerweile schon veralteten - Vorschlag für eine Zulassung von stehend gefahrenen und selbstbalancierenden eFahrzeugen enthielt. Diese Unterscheidung gab das BMVI auf und entwarf eine Verordnung mit zahlreichen Unannehmlichkeiten, die aber den Vorgaben für das scheinbar vergleichbare Mofa entsprachen.

Wie die Berliner Unternehmen Tier Mobility und Urban Electrics warten viele seit Längerem auf eine Regelung für eScooter, um endlich Verleih und Verkauf ankurbeln zu können. Nun endlich unterzeichnet der Verkehrsministrer Andreas Scheuer die überarbeitetete Version, die zwar nicht alle Vorschläge von Händlern, Herstellern und Nutzern aufgreift, aber ein paar Verbesserungen bietet.

Die 51 Seiten umfassende Verordnung enthält einige Regelungen, die von denen anderer Länder stark abweichen, so dass die Fahrzeuge für Deutschland eigens her- und eingestellt werden müssen. Die Kolleg/innen vom escooter.blog haben die aktuelle Fassung der eKFV mit der bisher bekannten verglichen, stellvertretend sei auch auf den Kommentar von Lars Zemke hingewiesen. Abgesehen vom Umfang - immerhin doppelt so lang wie der vorherige Enturf - finden sich ein paar substantielle Veränderungen: Das Mindestalter wird bei 12 liegen, konsequenterweise entfällt die Pflicht des Mofa-Führerscheins. Die Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 20 km/h, nur unter 15 Jahren liegt sie bei 12 km/h. Versicherungspflicht und -kennzeichen besteht wie beim MoFa, nur dass ein Aufkleber statt einem Blechschild ausreicht.

Weiterhin bleiben Fahrzeuge ohne Lenkstange wie eSkateboards u.a. ohne Zulassung für den Verkehr. Da wollte der dynamische Verkehrsminister den jungen Leuten mal eine Freude machen und kündigte an, wenn schon weiterhin keine Rechtsgrundlage für eine Erlaubnis von eSkateboards besteht, würde er eine Sondergenehmigung fertigen. Der Radweg würde ihnen erlaubt, notfalls der Bürgersteig.

Bei der eKVF-Demo im Dezember führte das zu geifernden Protesten des Fuss e.V., die ihr Revier mit Schwimmnudeln verteidigten. Wenn das ironisch gebrochen gewesen sein soll, gab es unter den Fuss'lern hervorragende Schauspieler/innen. Nun hat ein Berliner Umweltrechtler bemängelt, dass eine solche Sondergenehmigung verfassungswidrig sei, weil das Straßenverkehrsgesetz dem Minister nur solche Erlässe gestattet, die den Zielen des StVG entsprechen. Die Gefährdung von Fußgängern gehöre nicht dazu.

Der Minister könnte sich darüber hinwegsetzen, und Verfahrensmängel lassen sich immer beheben. Notfalls wird das Gesetz geändert. Aber die Einwände der betroffenen Bevölkerungsgruppen muss die Politik berücksichtigen. Wie an anderen Stellen bemerkt müsste man konsequenterweise das störendste weil lauteste, dreckigste, ineffizienzeste und vor allem gefährlichste Fahrzeug aus möglichst vielen Lebensbereichen verbannen: das Auto.