UBA-Leitfaden definiert "Ökostrom"
Viele Kommunen in Deutschland haben ihren Energiebezug auf erneuerbare Energien umgestellt. In manchen Fällen produzieren Städte und Gemeinden sogar mehr Strom aus Wind, Sonne, Erdwärme oder Wasser, als sie selbst verbrauchen. Wenn die Bewohner mit sauber hergestellter Elektrizität versorgt werden wollen, können sie diese einkaufen. Ebenso wie bei anderen Produkten lässt sich die zugesicherte Qualität aber nicht immer nachvollziehen. Dem Strom merkt man nicht an, ob er mit Atomspaltung oder Windkraft erzeugt wurde.
Das UBA hat daher zusammengestellt, welche Anforderungen an Lieferanten von Ökostrom zu stellen sind. Auch für den Verbraucher ist es interessant, die Maßstäbe kennenzulernen, die die öffentliche Verwaltung anlegt. Gerade Elektromobilisten sollten Wert auf die Herkunft ihres Fahrstroms legen, denn mit dem Verbraten von Atom- oder Kohle-Energie ist nichts gewonnen. Einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und anderer Umweltgefahren kann das elektrische Fahrzeug nur leisten, wenn es aus regenerativen Energien betankt wird.
- Lieferung von 100 % Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien
- Stromlieferung aus einer eindeutig beschriebenen und identifizierbaren Stromerzeugungsanlage
- zeitlich bilanzierte Ökostromlieferung (ausgeglichene Energiebilanz innerhalb eines Kalenderjahres)
- Nachweis der physikalischen Lieferung und netztechnischen Verbindung
- Ausschluss der Doppelvermarktung des Umweltnutzens
- Treibhausgas (THG)-Minderung durch die Stromlieferung aus Neuanlagen