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BSM lobt DUH-Studie zu Hintergründen der Strompreisdiskussion

Die Deutsche Umwelthilfe hat in einer Studie nachgewiesen, welche Ursachen der stetige Anstieg des Strompreises hat. Die Gier der Versorgungsunternehmen wiegt dabei weit schwerer als die Energiewende und der damit verbundene Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Unter dem Titel "Die Energiewende und die Strompreise in Deutschland - Dichtung und Wahrheit" hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktuelle Statistiken zur Entwicklung am Strommarkt ausgewertet. Da die letzte entsprechende Betrachtung der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 stammt und auf Daten vor der Energiewende basiert, wollte die DUH die Diskussion um Strompreissteigerungen mit Fakten ausstatten. "Die gewonnenen Erkenntnisse widerlegen den Tenor in den Medien, dass die Energiewende zum Kollaps der Wirtschaft führt", lobt BSM-Vorstand Andreas-Michael Reinhardt die DUH-Studie.

Bereits die einführenden Hinweise der Studie machen klar, warum die Klagen über steigende Stromkosten überzogen sind. Zunächst liegt der Anteil der Stromkosten am BIP seit Jahren fast unverändert bei etwa 2,5 %.

Die Belastung energie-intensiver Industriezweige ist mitnichten "existenzbedrohend". Das betrifft nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums nur sehr wenige Unternehmen. Etwa 3,4% aller Unternehmen haben einen Energiekostenanteil von mehr als 5% der Ausgaben. Davon macht Strom ein Drittel aus. Mehr als 90% der Unternehmen haben nach Aussage der DUH-Studie also einen Kostenanteil für Strom von etwa 2%. Selbst zweistellige Steigerungsraten beim Strompreis schlügen sich bilanziell nur "im Promillebereich nieder".

Für Privathaushalte sind die Steigerungsraten teilweise höher. Verglichen mit der Teuerung anderer Energielieferanten wie Benzin oder Heizöl rechtfertigen sie die "schrillen Töne" nicht.

Internationaler Vergleich
Die Strombezugskosten für energieintensive Branchen sind nirgenwo stärker gesunken als in Deutschland. Verglichen mit anderen europäischen Staaten ist der Ökostrom an der deutschen Strombörse so günstig, dass sich Kunden aus Nachbarländern wie Niederlande oder Polen gern bedienen. Der Börsenpreis an den Terminmärkten ist seit Anfang 2010 um ein Drittel gesunken.

Qualität
In den USA wären die Stromkosten zwar niedriger, aber dafür müssen Stromkunden dort zwischen zwei und acht Stunden jährlich ohne Elektrizität auskommen. In Deutschland liegt diese Quote bei etwa 15 Minuten.

Die schwarz-gelbe Regierung hat außerdem auf vielfältige Weise dafür gesorgt, dass Unternehmen entlastet werden von den Abgaben, die beim Energieverbrauch fällig würden. Allerdings kommen üblicherweise nur große Unternehmen in den Genuss der Vergünstigungen, weil kleine und mittlere Unternehmen entweder die absoluten Schwellenwerte nicht erreichen oder sich dem bürokratischen Aufwand nicht stellen. Immerhin geht es für sie meist nur um geringe Beträge. Für große Konzerne dagegen lohnt sich die Reduzierung oder sogar Befreiung von der EEG-Umlage. Das Ausmaß dieser Ersparnis für die Wirtschaft ist auch deswegen erschreckend, weil sie von der Allgemeinheit getragen wird. Einfacher gesagt, die Kleinen zahlen für den Profit der Großen.

Die Deutsche Umwelthilfeformuliert sechs Forderungen, denen sich der BSM vollinhaltlich anschließt.

  1. Die einseitige und immer weiter ausgeweitete Privilegierung der energieintensiven Industrie entwickelt sich zum Hauttreiber der EEG-Umlage und zu einer Kostenbombe für die nichtprivilegierten Stromkunden. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) muss deshalb generell zurückgefahren und beschränkt werden auf energieintensive Unternehmen, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen.
  2. Einführung eines Handelsintensitäts-Index, mit dem Ziel, dass nur noch Betriebe, die anhand des Index nachweisen, dass sie im internationalen Wettbewerb stehen, von der BeSAR profitieren. Damit könnten beispielsweise die Zementindustrie und der Braunkohlebergbau nicht mehr privilegiert werden.
  3. Außerdem Bindung jeder Privilegierung an den Nachweis wirksamer Effizienz- und Energiesparmaßnahmen im Betrieb, z. B. Investitionen in geeignete Maßnahmen.
  4. Kompensation des Merit-Order Effekts für Unternehmen, die ihren Strom an der Börse und im Großhandel beziehen durch entsprechende Erhöhung der EEG-Umlage oder alternativ …
  5. Erzwingung der Weitergabe sinkender Börsenpreise durch den Merit-Order-Effekt an die Endkunden z. B. über eine konkrete Ausgestaltung/Ausweitung von § 39 EnWG „Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen“.
  6. Mittelfristig nach der Bundestagswahl: Neugestaltung des EEG unter Wahrung des „Primats der Investitionssicherheit“ (grundsätzlicher Fortbestand des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien und der Abnahmepflicht oder vergleichbar wirksame Regelung).