Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sektionen

Sie sind hier: Startseite / Nachrichten / Grünen-Antrag zur Förderung der Elektromobilität

Grünen-Antrag zur Förderung der Elektromobilität

Die Grünen haben einen Antrag vorgelegt, wonach der Bundestag eine Kaufprämie bewilligen soll beim Kauf eines elektrischen Autos. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen außerdem eine Koppelung an den CO2-Ausstoß vor, womit endlich auch der Klimaschutz Eingang in die Fördersystematik finden könnte.

 

"Das zentrale Zukunftsmodell für den Straßenverkehr ist die Elektromobilität. Elektroautos, Elektrobusse, Nutzfahrzeuge mit elektrischen Antrieben sowie Elektrofahrräder sind Hoffnungsträger einer Verkehrspolitik, die Antworten gibt auf Fragen des Klimaschutzes, der Endlichkeit des Rohstoffs Öl, der Luftreinhaltung und der Steigerung der Lebensqualität in Innenstädten." So deutlich wie in der Einleitung des Antrags hatten die Grünen die Elektromobilität bislang nicht unterstützt.

Grüne fordern Kaufprämie
Zur öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zum EMoG - zwei Tage nach einem Strategiegespräch, an dem auch der BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer teilgenommen hatte - veröffentlichten die Grünen nun ihre Forderung nach einer Kaufprämie. In ihrem Antrag an den Bundestag werden u.a. folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro für Elektroautos und 2.000 EUR für verbrauchsarme Plug-In-Hybride unter 50g CO2/km finanziert durch Umlage der Kfz-Steuer für Pkw mit grenzwertüberschreitendem CO2-Ausstoß
  • Koppelung der Dienstwagen-Besteuerung an den CO2-Ausstoß
  • Einführung des neuen Prüfzyklus WLTP und realistischer Messverfahren
  • 'Beweislastumkehr' bei der Fahrzeug-Beschaffung der öffentlichen Hand
  • Investition in eien öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien und nutzerfreundlichem eRoaming
  • Förderung der Elektrifizierung des innerstädtischen Lieferverkehrs
  • Steuererleichterungen für Dienst-Pedelecs

Viele dieser Maßnahmen werden bereits praktiziert, allerdings nur regional begrenzt. Der BSM hält diese Vorschläge insgesamt für sinnvoll und hofft, der Gesetzgeber schließt sich den Vorschlägen wenigstens in Teilen an.

abgelegt unter: