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EU-Kraftstoff-Richtlinie weist den richtigen Weg

Der Entwurf einer EU-Richtlinie zur Verkehrs- und Energieinfrastruktur, der zur Verabschiedung ansteht, findet prinzipiell die Unterstützung des BSM.

Von Andreas-Michael Reinhardt, Vorstand des BSM

Mit der geplanten EU-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aufzubauen. Darunter sind zu verstehen „Elektrizität, Wasserstoff, Biokraftstoffe, Erdgas - in Form von komprimiertem Erdgas (Compressed Natural Gas – CNG), Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) oder 'Gas to Liquids' (GtL) – sowie Flüssiggas (Liquefied Petroleum Gas – LPG)“.

Die Richtlinie enthält verbindliche Vorgaben für die Festlegung eines - je EU-Land spezifischen - nationalen Strategierahmens, mit dem der Markt für alternative Kraftstoffe entwickelt und die erforderliche Infrastruktur aufzubauen ist. Mindesterfordernisse einschließlich der Festlegung einheitlicher technischer Standards finden sich im Anhang.

Bei der Beurteilung des EU-Richtlinienentwurfs „Alternative Kraftstoffe“ muss man die vorliegenden Ergebnisse der MKS-Strategie zu Rate ziehen. Die "Mobile-Kraftstoff-Strategie" ist differenzierter als der EU-Entwurf. Im März 2013 will die Bundesregierung hierzu einen weiteren Kabinettsbeschluss fassen. Bekanntlich hatte die Regierung Merkel II im Koalitionsvertrag von 2009 die Erarbeitung einer Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie vereinbart, welche technologieoffen sein soll und alle Verkehrsträger mit einbeziehen sollte.

In der Verzahnung der beiden Ansätze liegt ein wirtschaftliches und beschäftigungspolitisches Potenzial sowohl für die EU insgesamt als auch Deutschland. Durch das EU-Wirtschaftswachstumspakt auf Grundlage vorzuziehender Standards könnte man die Interoperabilität in der Elektromobilität rascher befördern. Das wäre ein schöner Erfolg für die Bemühungen europäischer Umweltverbände wie dem BSM.

Die Finanzierung bleibt nach der Richtlinie den Mitgliedsländern und den beteiligten Unternehmen überlassen. Angesichts der konkreten Vorgaben, die jedem Land gemacht werden, wäre eine korrespondierende EU-Beihilfe jedenfalls für strukturschwachen Staaten durchaus sinnvoll. Sie könnte dort nicht nur für einen Konjunktur-Schub sorgen, sondern auch die Einhaltung von Industrie-Standards sichern.

Zweifelhaft ist zudem die Einstufung von Wasserstoff-Nutzung gleichrangig zur Elektromobilität. Die Investitionen, die für die terminlich vorgegebene Sicherstellung eines Radius von 300 km notwendig sind, werden kaum zu schultern sein.

Nach Ansicht des BSM sollte der Ausbau der Elektromobilität gegenüber anderen Kraftstoffen klar priorisiert werden. An anderer Stelle der Richtlinie ist wiederum gefordert, die hierzu notwendige Infrastruktur auszuweiten. Deutschland soll über 150.000 öffentliche Ladestationen verfügen. Bislang gehen Experten davon aus, das ein Zehntel dieser Summe eine ausreichende Versorgung garantieren könnte.

Demgegenüber wird der gesamte Telematik-Bereich vollständig ausgespart. Das "vernetzte Auto" oder "Smart Grid" kommen überhaupt nicht vor. Dabei dürfen wir davon ausgehen, dass der Erfolg der Elektromobilität ganz entscheidend von der Einbindung von IKT-Lösungen abhängt.

 

Einige "mindeste" Mittel zur Förderung alternativer Kraftsstoffe werden in der Richtlinie benannt. Steuerliche Anreize, Förderung im Rahmen öffentlicher Aufträge und Anreize wie Parkplatzpolitik oder reservierte Fahrspuren fordert der BSM seit Jahren. Einiges davon wird mittlerweile auch umgesetzt.

In einigen Punkten also wird der Entwurf nachzubessern sein. Die Stoßrichtung ist aber zu begrüßen.

 

LINKS:
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?id=recht&texte=0048_2D13

http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Zukunftstechnologien/MKStrategie/mobilitaets-und-kraftstoffstrategie_node.html